Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen des Vertrages
Aktualisiert am: 28.01.2024
A. Vertragsschluss
Für Verträge mit der aadvanto Digital GmbH, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf („nachfolgend auch „AADVANTO“ oder „Wir“ oder „Dienstleister“ genannt) und deren Tochterunternehmen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggeber wird daher ausdrücklich widersprochen.
B. Leistungsumfang und Gewähr
(1) AADVANTO bietet Online-Marketing Dienstleistungen an. Hierzu gehören Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, Online Marketing Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung und des Suchmaschinenmarketing, Local Listing & Listing Engage, Google MyBusiness, Facebook Fanpage, Google ads, Facebook ads, Instagram ads, Social Media Kampagnen.
Der Umfang der von AADVANTO zu erbringenden Leistungen ergibt sich verbindlich nur aus der Auftragsbestätigung und/oder schriftlich getroffenen Individualabreden. Dabei ist AADVANTO berechtigt, die Leistungen sowohl selbst wie auch durch Einbindung Dritter zu erbringen, bzw. auf bestehende Leistungen Dritter zurückzugreifen. Im Zweifel gelten die jeweiligen Bedingungen der Veröffentlichung der Webseite der AADVANTO unter „https://aadvanto.de“.
(2) AADVANTO übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beauftragten Leistungen die von dem Kunden verfolgten werblichen und/oder kommunikativen Erfolge (z.B. Steigerung der Bekanntheit, Reichweiten, „Klicks“, „Likes“, Bewertungen, Anrufe etc.), wirtschaftliche oder sonstige Ziele (z.B. Steigerung des Absatzes, Umsatzes, der Conversion Rate) erreichen. Dies gilt nur dann nicht, wenn AADVANTO das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder Ziels schriftlich zugesichert hat. AADVANTO schuldet keine Überprüfung dahingehend, ob die vereinbarte Vertragsleistung geeignet ist, die verfolgten Erfolge oder Ziele zu erreichen. AADVANTO ist nicht haftbar für die tatsächliche und vollständige Veröffentlichung, die Auffindbarkeit und eine bestimmte Platzierung oder Reihenfolge der Homepage und/oder Werbeinhalte des Kunden in Suchmaschinenergebnissen, Trefferlisten, auf Internetseiten und sonstigen Werbeträgern, für die technisch einwandfreie Auslieferung der Werbung auf die Internetseiten und Werbeplätze durch den jeweiligen Betreiber des Werbeträgers, Diensteanbieters oder dessen Erfüllungsgehilfen. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass sich der Leistungsumfang – bedingt durch Änderungen der aufgenommen Drittanbieter – ändern kann. Bei relevant nachteiligen und belegten Änderungen hat der Kunde/Auftraggeber – nach entsprechendem Hinweis an AADVANTO – Anspruch auf Minderung, wenn und soweit eine Kompensation anderweitig nicht erreicht werden kann.
C. Im Einzelnen:
1.1 Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit auch auf der Webseite der AADVANTO unter „https://aadvanto.de“ eingesehen werden. Sie sind, soweit etwas anderes nicht abweichend oder ergänzend ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird, Grundlage aller Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen der AADVANTO und deren Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber genannt) hinsichtlich der Vertragsleistung geschlossen werden.
1.2 Soweit der Kunde dies wünscht, werden diesem sämtliche Unterlagen vor Vertragsschluss
(auch) zugesandt.
1.3 Spätestens mit Annahme des Angebotes, Gegenzeichnung des Vertrages, telefonischer Bestellung der Dienstleistung, dem Beginn der Leistungserbringung, der Entgegennahme der Dienstleistung und/oder der Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen, es sei denn, dass eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
1.4 Unsere Geschäftsbedingungen für Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Dienstleister nicht an, es sei denn, der Dienstleister hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.6 Geltungsbereich
1.6.1 Diese Geschäftsbedingungen beanspruchen allein gegenüber (gewerblichen) Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Geltung, an die sich das Angebot ausschließlich richtet.
1.6.2 Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsschluss zugleich seine gewerbliche Tätigkeit in vorgenanntem Sinne.
1.7 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht aufgrund dessen Unternehmereigenschaft grundsätzlich kein Widerrufsrecht (§ 312 g BGB und Art. 246 a EGBGB) zu, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist etwas Gegenteiliges geregelt.
1.8 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden.
1.9 Sofern eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftragnehmer geplant ist, wird der Kunde schriftlich per Post oder per E-Mail über gewünschte Änderungen informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen per Post oder Fax widerspricht. Widerspricht der Kunde den Änderungswünschen, so gelten die Änderungswünsche des Auftragnehmers als abgelehnt. Das Vertragsverhältnis wird darauf hin ohne die Änderung zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt. Das Recht beider Vertragsparteien zu Kündigung des Vertrages bleibt davon unberührt.
2. Angebote, Leistung und Umfang; Änderungen der Vertragsbedingungen
2.1 Sämtliche Angebote von AADVANTO (Broschüren, Werbematerialien, telefonisch unterbreitete Angebote etc.) verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. Vertragsbegründend ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung oder die in unter 2.2 aufgeführten Fälle. AADVANTO informiert ausdrücklich darüber, dass er sich bei der Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage entsprechender gesonderter Vertragsverhältnisse (auch) Dritter bedient.
2.2 Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch AADVANTO oder durch Übersendung der Rechnung oder durch Nutzung der Dienstleistung oder durch sonstigen Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Wünscht der Auftraggeber zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf stets der Schriftform, dies ausdrücklich auch in elektronischer Form.
2.4
2.4.1 Für die in 2.2 aufgeführten Fälle kommt zwischen AADVANTO und dem Auftraggeber ein Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande.
2.4.2 Gegenstand des Auftrags ist dabei lediglich die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht aber ein bestimmter Erfolg.
2.5 AADVANTO muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags nicht akzeptieren. Dies geschieht lediglich auf Grundlage ergänzender schriftlich zu bestätigender Vereinbarung.
2.6 Soweit AADVANTO auch entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.7 AADVANTO ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und im Rahmen des Möglichen überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen grundsätzlich nicht Vertragspartner des Auftraggebers, es sei denn etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Es ist möglich, dass die eingebundenen/beauftragten Dienstleister das Leistungsangebot variieren oder sogar beschränken. In diesem Fall werden sich die Parteien dieses Vertrages über eine Anpassung verständigen und ggf. Ermäßigungen der vereinbarten Vergütung vornehmen (vgl. auch oben unter B.2.
2.7.1 AADVANTO ist berechtigt, die Vertragsbedingungen für Digitale Produkte nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht wesentlich berührt werden und dies zur Anpassung an (technische)Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln der Vertragsbedingungen betroffen sind. Auch technische Änderungen der eingeschalteten Drittanbieter/Erfüllungsgehilfen oder Einschränkungen oder Anpassungen des Leistungsangebotes kommen in Betracht.
2.7.2 Änderungen dieser Vertragsbedingungen für Digitale Produkte werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
2.8 Google Adwords & sonstige Anzeigenschaltungen:
2.8.1
Der Auftraggeber beauftragt AADVANTO mit der Schaltung und Optimierung von Werbeanzeigen auf „Google “ und/oder optional anderen Werbeplattformen. Maßgeblich ist insoweit die übersandten Auftragsbestätigung/Vereinbarungen, hilfsweise die Angaben der Website im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
2.8.2 Die Werbeanzeigen bei „Google “ werden auf den Suchergebnisseiten von Google zu den vom Auftraggeber genannten Suchbegriffen (Keywords) geschaltet.
2.8.3 Für entstandene Anzeigen (Impressions) und Klicks auf die Anzeigen entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
2.8.4 Wird keine gesonderte Umgebung und Reichweite definiert, werden die Werbeanzeigen durch AADVANTO am Unternehmenssitz des Auftraggebers in dem im Auftrags- / Bestätigungsformular angegebenen Radius geschaltet.
2.8.5 maßgeblich für die Ortsbestimmung ist die von „Google “ erkannte geografische Position des Google Nutzers. Sollte der vom Auftraggeber benannte Ort nicht in „Google Adwords“ einstellbar sein wird der nächstgrößere Ort der Umgebung durch AADVANTO eingestellt.
2.8.6 AADVANTO verfügt über keine Möglichkeit die Anzeigenhäufigkeit, Position und Auswahl durch „Google Adwords“ zu beeinflussen – außer die jeweils von „Google Adwords“ zur Verfügung gestellten Optionen.
2.8.7 Anpassungen
Der Auftraggeber stimmt zu, dass er Änderungen an Inhalt und Aufbau der beworbenen Seiten wie von AADVANTO vorgeschlagen vornimmt, sofern diese eine Verbesserung der Qualitätseinschätzung der Werbeplattformen ergeben können. Der Auftraggeber hat eventuelle hierfür anfallende Kosten selbst zu tragen.
2.8.8 Sofern nicht anders angegeben werden die Werbemaßnahmen auf den deutschen Portalen der Werbeplattformen (z.B. .de Domains) für Desktop PCs in deutscher Sprache geschaltet.
2.9 AADVANTO wird die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Marketingmaßnahmen als Dienstleistung für den Auftraggeber erbringen. Art und Umfang der Maßnahmen sind grundsätzlich unverbindlich. Die in der Auftragsbestätigung erwähnten quantitativen Zielgrößen sind für AADVANTO nicht bindend, sondern beschreiben lediglich den Maximalumfang der Marketingmaßnahmen. Ein Erfolg der Maßnahmen kann nicht garantiert werden.
2.10 AADVANTO erklärt ausdrücklich keinen Einfluss auf die Suchhäufigkeit der durch den Auftraggeber genannten Suchbegriffe zu besitzen.
2.11 AADVANTO ist jederzeit dazu berechtigt im Rahmen seiner Optimierungsdienste die Anzeigeninhalte sowie Suchbegriffe zu ändern. Hierzu zählt auch die Konkretisierung, Anpassung und Abwandlung der gewünschten Suchbegriffe, sofern die Werbeziele des Auftraggebers hierdurch nicht grundsätzlich abgewandelt werden.
2.12 Das Werbe-Budget ist Teil der Auftragsvergütung und wird abschließend individuell durch AADVANTO festgelegt. AADVANTO behält sich Anpassungen der Verwendung des Budgets vor.
2.13 Der Auftraggeber kann monatlich eine kostenlose Auswertung der laufenden Kampagnen durch den Dienstleister beantragen.
2.14 Der Auftraggeber und AADVANTO sind an die jeweiligen AGB, Nutzungsbedingungen, Werberichtlinien, Einstellungsmöglichkeiten und sonstigen Richtlinien und Vorgaben von „Google Adwords“ und anderer gebuchter Werbeplattformen gebunden und erklären sich mit diesen einverstanden. Die Richtlinien sind im Zweifel Teil dieser Vereinbarung und werden auf Wunsch ebenfalls zur Verfügung gestellt.
2.15 Für technische Änderungen und Einschränkungen des Adwords-Dienstes sowie anderer gebuchter Werbeplattformen ist AADVANTO nicht verantwortlich. Der Dienstleister wird den Kunden bei Bekanntwerden über relevante, ihm bekanntwerdende Änderungen Dritter unterrichten.
2.16 AADVANTO gewährt dem Auftraggeber für die gesamte Vertragslaufzeit kostenlosen Support. Der Auftraggeber zahlt lediglich die anfallenden Telefonkosten für die Servicerufnummern (Mehrwertdienste). Die jeweils eingerichteten Servicerufnummern sind zweckgebunden. Serviceanfragen können jedoch nur unter den für den jeweiligen Zweck kommunizierten Rufnummern sowie den auf der Homepage der AADVANTO angegebenen Service-Zeiten angenommen werden.
2.17
Für eingestellte Inhalte (Texte, Bilder, Daten, Preise) ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, AADVANTO mit dem Einpflegen weiterer Anzeigen zu beauftragen.
2.18
2.18.1 Gewährt AADVANTO dem Auftraggeber Rabatte, Garantien schriftlich, so gilt diese nicht, wenn der Auftraggeber den Vertrag innerhalb der ersten Vertragslaufzeit kündigt.
2.18.2 Verträge mit Sonderkündigungsrecht sind generell von Garantien ausgeschlossen.
2.18.3 Die Garantie ist so gestaltet, dass der Auftraggeber Anspruch auf die kostenfreie Nutzung der Software bzw. der Dienstleistung im Sinne des Wegfalls der monatlichen Nutzungspauschale für weitere zwölf Monate oder Anspruch auf Rückerstattung der Einrichtungspauschale in zwölf monatlichen Raten hat.
2.18.4 Die Entscheidung in welcher Form die Leistung zurück gewährt wird trifft allein AADVANTO.
2.18.5 Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf gewährte Rabatte oder Sondergarantien (z.B. eine besondere Leistungs- oder Geld-Zurück-Garantie), wenn er sich während der gesamten Vertragslaufzeit vertragstreu verhalten hat.
2.19 Partnernetzwerke (auch Branchenportale/Branchenportal-Einträge): Wenn der Dienstleister dem Kunden die Registrierung in Partnernetzwerken anbietet, gelten die Bedingungen von 2.19.1 ff.
2.19.1 Der Auftraggeber ist zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe seiner bei der Registrierung angegebenen Daten verpflichtet. Bei einer Änderung der erhobenen Daten hat das Unternehmen diese Änderungen dem Dienstleister unverzüglich durch die angebotenen Formulare, bei Nichtverfügbarkeit per E-Mail mitzuteilen.
2.19.2 Die Dienstleistung beinhaltet die Erstellung und Optimierung von Firmeneinträgen, Profilen und Angaben in Online-Verzeichnissen, Branchenbüchern, Kartenanbietern, Bewertungsseiten, sozialen Netzwerken, etc. (im folgenden Partnernetzwerke genannt)
2.19.3 Welche Partnernetzwerke durch den Dienstleister gepflegt werden richtet sich unter anderem nach deren jeweiligen, auch technischen, Verfügbarkeit, sowie nach Branche und Angaben des Auftraggebers. Sollte die Eintragung in eins oder mehrere der Partnernetzwerke durch das jeweilige Partnernetzwerk unmöglich sein, gilt die Dienstleistung des Dienstleisters für dieses konkrete Partnernetzwerk als erledigt. Es besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Eintragung in einen bestimmten (Branchen-)Verzeichnisdienst, sofern in der Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
2.19.4 Der Dienstleister aktualisiert und pflegt keine bereits existierenden oder nicht von ihm eingestellten Profile auf den Partnernetzwerken.
2.19.5 Die jeweiligen Entgelte der Eintragungs- und Aktualisierungsdienstleistungen sind der Homepage bzw. den Angeboten zu entnehmen. Vorrang haben in jedem Fall die mit dem Kunden individuell getroffenen Vereinbarungen, insbesondere die in der Auftragsbestätigung ersichtlichen.
2.19.6 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Eintragung an Dritte (die Partnernetzwerke oder Eintragungsdienstleister) übermittelt werden, sofern dies nicht zwingenden rechtlichen Vorgaben widerspricht oder der Auftraggeber dem widerspricht.
2.19.7 Der Auftraggeber erklärt, dass alle von ihm übermittelten Texte, Bilder und Informationen richtig sind, und er über die nötigen Nutzungsrechte verfügt, sowie keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
2.19.7 Der Auftraggeber erklärt, dass die angegebenen Inhalte stets der aktuellen Rechtsprechung sowie den anzuwendenden Wettbewerbsgesetzen entsprechen. Insbesondere muss ein gültiges Impressum und die sonstigen erforderlichen Angaben enthalten sein.
2.19.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich die angegebenen Daten mindestens einmal je Quartal auf Richtigkeit zu überprüfen.
2.19.9 AADVANTO behält sich vor, unpassende Inhalte abzulehnen sowie jederzeit zu entfernen. Dies gilt insbesondere für rassistische, Gewaltverherrlichende oder pornographische Inhalte.
2.19.10 Für alle übermittelten Inhalte überlässt der Auftraggeber AADVANTO die einfachen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für die Dauer des Vertragsverhältnisses bzw. des Nutzungsverhältnisses zzgl. weiterer 48 Monate, soweit dies für die Erfüllung der Dienstleistung erforderlich oder zweckmäßig ist. Dies beinhaltet auch die Vervielfältigung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte.
2.19.11 Für den Fall, dass AADVANTO durch Dritte in Anspruch genommen wird, weil der Auftraggeber seine Verpflichtungen der Nutzungsrechtseinräumung schuldhaft verletzt hat, hält der Auftraggeber AADVANTO von jeglicher Haftung, Kosten und Verfahrenskosten in vollem Umfang und in voller Höhe frei.
2.9. Listing
2.9.1 Der Auftraggeber bevollmächtigt AADVANTO, in seinem Namen Einträge in elektronische Branchen- und Firmenverzeichnisse und weiteren Portalen anzulegen und diese zu pflegen. Die im Rahmen der Einträge zu veröffentlichenden Geschäftsdaten, deren Format und ihre Platzierung werden durch den jeweiligen Betreiber des Online-Verzeichnisses verbindlich definiert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass AADVANTO hierauf keinen Einfluss hat.
2.9.2 AADVANTO gewährleistet die von dem Kunden mitgeteilten Unternehmensdaten vollständig an alle vereinbarten Portalbetreiber zu übermitteln. AADVANTO übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass die Portalbetreiber die Daten sofort, vollständig und korrekt übernehmen und in Ihren Verzeichnissen veröffentlichen.
2.9.3 AADVANTO ist berechtigt, die Einträge des Kunden inhaltlich zu bearbeiten, um den Eintrag an die inhaltlichen und technischen Voraussetzungen des jeweiligen Portalbetreibers anzupassen.
2.9.4 Die Anzahl und Auswahl der elektronischen Branchen- und Firmenverzeichnisse, in denen wir für den Kunden Einträge einpflegen und unterhalten, hängt von dem jeweils gebuchten Produkt ab. Eine Übersicht zu den von uns aktuell betreuten elektronischen Branchen- und Firmenverzeichnisse finden Sie unter https://aadvanto.de/regionales-online-marketing/
2.9.5 Ein Anspruch auf die Veröffentlichung eines Eintrages in einem bestimmten elektronischen Verzeichnis, insbesondere kleine, lokale, fachspezifische Portale mit geringer Außenwirkung, besteht nicht. Die Zusammensetzung der Verzeichnisse innerhalb eines Produktes kann sich jederzeit ändern, ohne dass hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt berührt wird. Der Austausch eines Verzeichnisses steht in unserem billigen Ermessen. Dabei berücksichtigt AADVANTO insbesondere inhaltliche, technische, finanzielle oder kommerzielle Gründen wie die Verbreitung, Aktualität, Zielgruppe, Kosten und Relevanz des jeweiligen Verzeichnisses.
2.9.6 Im Fall der Vertragsbeendigung werden die Informationen auf allen Portalen des Paketes wieder entfernt und die Profile des Kunden auf jedem Verzeichnis auf den Zustand vor der Bearbeitung durch AADVANTO zurückgesetzt. Es gibt keinen Anspruch auf Fortbestand der Daten/Informationen.
3.0 Social Media Marketing
3.1. Werbeanzeigen (Video, Bild und Text) für Social Media Kampagnen (z.B. Facebook Anzeigen, YouTube, Instagram) erstellt AADVANTO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der geschäftlichen Interessen des Kunden. Eine Absprache oder Freigabe durch den Kunden ist nicht erforderlich; etwas anderes gilt nur dann, wenn AADVANTO mit dem Kunden schriftlich verbindliche Vorgaben vereinbart. Der Kunde wird mit Freischaltung der Anzeige über deren Inhalt informiert.
3.2 AADVANTO ist berechtigt, die Einzelheiten der jeweiligen Werbemaßnahme (Kampagne), insbesondere die Zielgruppendefinitionen (u.a. Alter, Geschlecht, Wohnort, Interessen) nach billigem Ermessen festzusetzen und bei Bedarf abzuändern, ohne den Kunden hierüber gesondert zu informieren; etwas anderes gilt nur dann, wenn wir mit dem Kunden schriftlich verbindliche Vorgaben vereinbaren. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, etwaige von dem Kunden mitgeteilten Zielgruppendefinitionen bei der Kampagne zu berücksichtigen.
3.3 Eine Auswertung der Kampagne erhält der Kunde am Ende der Kampagne als Zusammenfassung. Auf Wunsch erhält der Kunde bis zu einem Mal pro Monat eine Auswertung der Kampagne per E-Mail.
3.4 Sofern der Kunde die Anzeigentexte, Bilder oder andere Einstellungen der Kampagne verändert, übernehmen wir keine Gewähr für den Erfolg der Kampagne und die Auswirkungen auf das Werbebudget. Der Kunde wird uns über die von ihm vorgenommenen Änderungen unverzüglich informieren.
3.5 Der Kunde legt für die Dauer der Vertragslaufzeit oder vorab definierter Zeitintervalle ein bestimmtes monatliches Werbebudget für die Schaltung von Werbeanzeigen fest. Das Werbebudget setzt sich zusammen aus a) den Kosten für die Werbeanzeigen auf Social Media Plattformen, wie z.B. Facebook und b) der Vergütung von AADVANTO für die Erstellung der Werbeanzeigen und der Verwaltung der Kampagne. Die Höhe der Vergütung hängt von dem Volumen des Werbebudgets ab. Die weiteren Einzelheiten sind im Zweifel in den Auftragsunterlagen festgelegt.
3.6 Die Anzeigenkosten für die Veröffentlichung der Werbeanzeige werden von den jeweiligen Social Media Plattformen in einem Preisbestimmungsverfahren festgelegt, auf das AADVANTO keinen Einfluss hat. Die Anzeigenkosten sind erfolgsabhängig und fallen nur an, wenn ein Internetnutzer auf eine veröffentlichte Werbeanzeige des Kunden klickt oder andere
erfolgsbasierten Handlungen durchführt. Die Agenturvergütung ist erfolgsunabhängig und fällt in jedem Monat in voller Höhe an.
3.7 Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Tag des Vertragsabschlusses oder zu dem vereinbarten Termin. Der Abrechnungsmonat endet an dem Tag des Folgemonats, der in seiner Zahl dem Tag des Fristbeginns vorgeht. Fehlt dieser Tag in einem Kalendermonat, so endet der Abrechnungsmonat bereits am letzten Tag des Folgemonats.
4. Vertragslaufzeit (Laufzeit) und Kündigung
4.1 Die Vertragslaufzeit (Ziff.6 „Beginn der monatlichen Vertragslaufzeit“) ist vom jeweiligen Paket abhängig und richtet sich jeweils nach dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag. Die Laufzeiten variieren zwischen 12, 24, 36 und 48 Monaten.
4.2 Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. vor Ablauf des Verlängerungszeitraumes kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch stillschweigend um die angegebene 1.Vertragslaufzeit.
4.3 Dies gilt nicht, wenn Vertragsgegenstand ein Produkt ist, für welches ausdrücklich die automatische Beendigung des Vertrages vereinbart ist.
4.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang bei AADVANTO an.
4.5 Der Dienstleister ist darüber hinaus berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos einseitig zu kündigen.
4.5.1 Als wichtiger Grund gilt insbesondere auch das Überschreiten der monatlichen Kosten des Dienstleisters für Werbedienstleistungen über 50% der monatlichen Zahlung des Auftraggebers.
4.5.2 Als wichtiger Grund gelten auch einseitige Vertragsablehnungen und die Dienstleistung einschränkende Vertragsänderungen durch die jeweiligen Werbeplattformen.
4.5.3 Für den Dienstleister liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere auch vor, wenn:
4.5.3.1 die Kreditauskunft negativ ausfällt
4.5.3.2 der Kunde seine Zahlungen einstellt, zahlungsunfähig ist oder in Zahlungsverzug gerät
4.5.3.3 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden erfolgt oder mangels Masse abgelehnt ist
4.5.3.4 der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
4.6 Sollte AADVANTO den Vertrag aus wichtigem Grund zu sofort kündigen, erhält der Auftraggeber, wenn er Vorauszahlungsleistungen geleistet hat, eine anteilige Erstattung abhängig von der bereits durch AADVANTO geleisteten Dienstleistung und den Vorauszahlungsleistungen des Auftraggebers.
4.7 Der Dienstleister behält sich vor, in Zusammenhang mit Produkten, für die keine Vertragslaufzeit vereinbart wird, eine längere Kündigungsfrist zu vereinbaren.
4.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Sofern der Kunde den Grund der außerordentlichen Kündigung zu vertreten hat, hat der Dienstleister einen Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3/4 der monatlichen Grundgebühr, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären. Etwaig ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Dienstleister tatsächlich ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
5. Nutzungs- und Urheberrechte, Mitwirkungsrechte
5.1 AADVANTO erteilte Aufträge zur Programmierung und Software-Entwicklung sind generell Urheberwerksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werksleistungen gerichtet sind.
5.2 Alle Quellcodes, sowie erstellte Software unterliegen, auch als Teilleistungen eines Gesamtprojektes, dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
5.3 Ohne die Zustimmung von AADVANTO dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig.
5.4 Wiederholung (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig: sie bedürfen der Einwilligung, soweit dies in der Auftragsbestätigung nicht anderweitig beschrieben ist. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung seitens AADVANTO.
5.5 Über den Umfang der Nutzung steht AADVANTO ein Auskunftsanspruch zu.
5.6 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Überlassung von Rohdaten oder Quellcodes.
5.7 soweit Programme oder Programmteile zum Lieferumfang gehören wird für diese dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
5.8 Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Auftraggeber in voller Höhe für den entstandenen Schaden.
5.9 Der Dienstleister behält alle Urheberrechte an dem Software-Programm und sonstigem Dokumentationsmaterial sowie allen grafischen Gestaltungselementen.
5.10 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
5.11
5.11.1 Der Auftraggeber versichert dem Dienstleister mit Überlassung von Inhalten (Texte, Bilder, Daten, Marken und Warenzeichen), sämtliche Rechte zum Zweck der Anzeigenschaltung auf Webseiten, Werbeplattformen sowie in Branchenverzeichnissen zu besitzen.
5.11.2 Der Auftraggeber stellt den Vertragspartner vollumfänglich und der Höhe nach unbegrenzt von jeglichen wettbewerbs-, urheber-, namens-und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit von ihm gelieferten Inhalten für den jeweils vertraglich gebuchten Anzeigenschaltungen frei.
5.11.3 Der Auftraggeber übernimmt sämtliche zumutbar veranlassten Kosten und Schäden, die dem Dienstleister in diesem Zusammenhang entstehen, insbesondere Rechtsverteidigungs- und Gerichtskosten. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Dienstleister für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig auf erstes Anfordern alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Gleiches gilt zugunsten gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
5.11.4 Der Auftraggeber gewährt dem Dienstleister eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung der überlassenen Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses bzw. des Nutzungsverhältnisses zzgl. 48 Monate. Dies beinhaltet auch die Vervielfältigung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte.
5.12 Um die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen, wird der Kunde folgende Mitwirkungspflichten erfüllen:
5.12.1 Bereitstellung sämtlicher Leistungen, die in den Vertragsbestandteilen entsprechend vermerkt sind.
5.12.2 Bereitstellung sämtlicher für die Vertragsdurchführung notwendigen Inhalte, Daten, Muster, Vorlagen, Logos, Werbeanzeigen, -motive und -banner, Bilder, Texte, Filme, Töne, Claims, Überschriften, produkt- und unternehmensbezogene und sonstige Informationen (nachfolgend „Materialien“ genannt) unentgeltlich, in geeigneter Form und Qualität (z.B. Auflösung) gemäß den Ausführungsfristen.
5.12.3 Einholung von Einwilligungserklärungen seiner Mitarbeiter, Kunden und sonstiger Personen, die anlässlich der Herstellung von Bild- und Tonaufnahmen durch AADVANTO oder unsere Subunternehmer aufgenommen bzw. gefilmt werden, um die Verwendung, Veröffentlichung und Verbreitung dieser Bild- und Tonaufnahmen zu ermöglichen; soweit wir dem Kunden hierfür Formulare zur Verfügung stellen, übernehmen wir hierfür keine Gewähr.
5.12.4 Installation und Inbetriebnahme der von uns zur Verfügung gestellten Updates, Programme, Skripten, Plugins etc. sowie die Unterhaltung einer angemessen und ordnungsgemäßen Hard- und Softwareinfrastruktur. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen nicht missbräuchlich zu verwenden.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Der Einrichtungspreis ist ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Auftragsbestätigung.
6.2.
6.2.1 Die für die Nutzung der erläuterten Leistung berechneten, Preise setzen sich teilweise aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einer monatlichen Nutzungspauschale zusammen.
6.2.2 Je nach gewähltem Paket kann die monatliche Nutzungspauschale oder die Einrichtungsgebühr entfallen. Näheres regelt die jeweilige Auftragsbestätigung.
6.2.3 Die Nutzungspauschale ist nach Rechnungsstellung, spätestens mit der Bereitstellung der Dienstleistung fällig.
6.3 Die Zahlung der Rechnung erfolgt grundsätzlich durch Überweisung auf ein Geschäftskonto der AADVANTO oder durch Lastschrift. Weitere Zahlungsarten PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte etc. werden optional zur Verfügung gestellt.
6.4 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Falls der Dienstleister in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist der Dienstleister berechtigt, diesen geltend zu machen.
6.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Dienstleister anerkannt sind.
6.6 Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.7 Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert oder erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, können Abschlagszahlung vereinbart werden.
6.8 Änderungen, die durch den Auftraggeber entstehen und vom ursprünglichen Auftrag und Angebot abweichen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.9 Die vom Dienstleister veröffentlichten, angebotenen oder berechneten Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer – sofern nicht anders ausgewiesen. Skonto wird nicht gewährt und in jedem Fall nachbelastet.
6.10
6.10.1 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung eines Teilbetrages aus dem Vertrag schuldhaft in Zahlungsverzug, so wird der gesamte bis zum Vertragsende noch offenstehende Betrag zur sofortigen Zahlung fällig.
6.10.2 Für diesen Fall hat der Dienstleister das Recht, den Vertrag fristlos zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.
6.11 Für Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von 10,00 EUR berechnet. Evtl. entstandene Kosten (Rücklastschriftgebühren o.Ä.) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
7. Vertragsabschluss / Definition:
Beginn der monatlichen Vertragslaufzeit
7.1 Falls (ausnahmsweise) ein vertragliches Widerrufsrecht in der Auftragsbestätigung gewährt wird gilt der Vertrag als abgeschlossen (Vertragsabschluss) nachdem die Widerrufsfrist verstrichen ist. Die Widerrufsfrist beginnt ab Versand der Auftragsbestätigung. Allgemein gesetzlich geltende Widerrufsrechte beanspruchen Geltung.
7.2 Beginn der monatlichen Vertragslaufzeit ist, sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung formuliert, das Datum der Auftragsbestätigung.
7.3 Eine Verschiebung des Leistungszeitraums und/oder des Starttermins hat keinen Einfluss auf den Vertragsstart.
8. Lieferbedingungen
8.1 In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8.2 AADVANTO haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen.
8.3 Im Übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.4 Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
8.5 AADVANTO ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.
8.6 Der Beginn der von AADVANTO angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AADVANTO berechtigt, insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
8.7 AADVANTO haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von AADVANTO zu vertretenden Lieferverzugs der Auftraggeber berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist. AADVANTO haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
8.8 Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von AADVANTO zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung seitens AADVANTO auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.9 AADVANTO haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von AADVANTO zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.10 Wird der Versand, bzw. die Bereitstellung bzw. die Leistung, auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand- bzw. der Bereitstellungsbereitschaft auf ihn über.
8.11 Der Auftraggeber verpflichtet sich zusätzlich alle für das Produkt notwendigen Informationen, insbesondere Texte und Bilder, die für die Bereitstellung des Produktes notwendig sind in das von AADVANTO zur Verfügung gestellte System innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (siehe Ziff. 6) einzutragen.
8.12 Sollte der Auftraggeber AADVANTO nicht alle nötigen Informationen innerhalb der angegebenen Fristen zur Verfügung gestellt haben, ist AADVANTO berechtigt mit den ihm bekannten Daten des Auftraggebers seine Dienstleistung zu erbringen.
8.13 Nachträgliche Änderungen werden zusätzlich berechnet.
9. Gewährleistung
9.1 Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang binnen 14 Tagen auf Mängel hin zu untersuchen.
9.2 Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung des Dienstleisters als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
9.3 Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. An eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist der Dienstleister nur nach schriftlicher Bestätigung gebunden.
9.13 Die technischen Daten und Beschreibungen in Produktinformation oder Angeboten allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
9.14 Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass die Dienstleistung den speziellen Anforderungen des Auftraggebers genügt. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.15 Soweit ein vom Dienstleister zu vertretender Mangel vorliegt, ist der Dienstleister nach Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
9.16 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, der Dienstleister haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
9.17 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung vom Dienstleister sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
9.18 Für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder veröffentlichen Inhalte haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Dienstleister haftet nicht für die Inhalte.
10. Eigentumsvorbehalt
AADVANTO behält sich das Nutzungsrecht an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Auftraggeber entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Nutzungsrecht als Sicherung der Saldoforderung. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Dienstleister liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
11. Datenschutz
11.1 Der Auftraggeber ist hiermit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up – und Downloads) vom Dienstleister während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis.
11.2 Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Dienstleister auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Dienstleistungen.
11.3 Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
11.4 AADVANTO verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig Auskunft zu erteilen.
11.5
11.5.1 AADVANTO wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten.
11.5.2 Dies gilt nicht für Anzeigentexte, Suchbegriffe und Werbematerialien, die der Auftraggeber AADVANTO zur Verfügung gestellt hat.
11.6 Dies gilt nur insoweit nicht, als AADVANTO gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
11.7 AADVANTO weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass AADVANTO als Dienstleister das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet seine Kunden darauf hinzuweisen, dass AADVANTO berechtigt ist, sie im Rahmen von Marktforschungszwecken und zur Verbesserung des Angebots zu kontaktieren. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber deshalb selbst Sorge.
12. Bonitätsprüfung
12.1. AADVANTO arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass vom Dienstleister bei diesen Unternehmen Auskünfte über ihn eingeholt werden können. Der Kunde willigt mit seiner Unterschrift bei Auftragserteilung darin ein, dass AADVANTO der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) oder vergleichbaren Auskunfteien Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt.
12.2. Unabhängig davon wird AADVANTO der Schufa bzw. vergleichbaren Auskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dieses nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
12.3. Die Schufa speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Schufa sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die Schufa auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die Schufa stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt Schufa Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann Schufa ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (sog. Score-Verfahren).
12.4. AADVANTO benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen können, welche über ihn gespeichert sind.
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich deutschem Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Dienstleisters, aktuell Düsseldorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (dem Dienstleister und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Aachen, der Dienstleister kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Dienstleister zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.
14.2 Der Dienstleister ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen ab Versand gelten die Änderungen als genehmigt.
14.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
14.4 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Änderungen der Geschäftsbedingungen und/oder der Leistungsbeschreibung(en) vorzunehmen, wenn und soweit unvorhersehbare Entwicklungen, die der Dienstleister nicht veranlasst und auf die er keinen Einfluss hat, dies erforderlich machen und die bei Vertragsschluss bestehende Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht bedeutend gestört wird. Nicht von dem Änderungsrecht umfasst sind wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, wie Art und Umfang des vereinbarten Produkts, Vertragslaufzeit und Kündigung.
14.5 Die jeweils gültige Preisliste ist jederzeit über den Dienstleister anforderbar.
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Stand: 28.01.2024